Haftrücklass im Bauträgervertrag
Es ist keine Seltenheit, dass bei Bauvorhaben Mängel erst nach der Übergabe festgestellt werden. Auch, wenn der Übernehmer sorgfältig und aufmerksam war, werden sie leicht übersehen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen. Die Geltendmachung der Ansprüche ist dann oft mit wirtschaftlichen Unannehmlichkeiten für die Erwerber verbunden. Auf der anderen Seite stehen die Werkunternehmer, [...]