Bauträgerverträge

Das Bauen mit einem Bauträger unterscheidet sich erheblich vom Bau eines Hauses auf eigenem Grund und Boden. Der private Bauherr lässt auf seinem eigenen Grundstück ein Haus errichten und schließt dazu einen Bauvertrag ab. Beim Bauträgervertrag ist der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber. Der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks, tritt als Bauherr auf und verkauft das Grundstück mit einer Bauverpflichtung. Vertragsgegenstand kann ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus, ein Reihenhaus, eine Neubau-Eigentumswohnung oder eine sanierte Altbauwohnung sein. Eine Besonderheit ist dabei, dass der Erwerber erst zu einem späten Zeitpunkt Eigentümer der Immobilie wird, obwohl er bereits frühzeitig Zahlungen leistet. Der Bauträger ist verpflichtet, ihm das Eigentum zu verschaffen.

Das Problem bei Bauträgerprojekten ist daher, dass der Käufer etwas kauft, das es zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung noch nicht gibt. Er entscheidet sich anhand der Pläne, unterzeichnet den Kaufvertrag und verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Häufig wird der Kaufpreis sofort bezahlt. Dies geschieht allerdings nicht direkt auf das Konto des Vertragspartners, sondern der Kaufpreis wird vorerst aus Sicherheitsgründen auf ein Treuhandkonto des Vertragserrichters bezahlt. Die Gefahr des Verlusts des Geldes entsteht erst dann, wenn das Geld an den Bauträger weitergeleitet wird. Der Bauträger trägt nämlich auch das finanzielle Risiko des Projektes. Verkalkuliert er sich und kann die Forderungen der Baufirmen und Handwerker nicht mehr bedienen, droht die Insolvenz. Das bedeutet in der Praxis einen Baustopp und dies ist für den Käufer, der bereits bezahlt hat, der schlimmste Fall, welcher eintreten kann.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit dem Bauträgervertragsgesetz Abhilfe geschaffen. Beispielsweise darf der Treuhänder Gelder an den Bauträger nur weiterleiten, wenn ein bestimmter Baufortschritt erreicht ist. Dass ein Baufortschritt erreicht ist, lässt sich der Treuhänder in der Regel von einem Ziviltechniker bestätigen, der auch für die Richtigkeit dieser Bestätigung haftet. Dennoch versuchen viele Bauträger, sich mit unzulässigen Klauseln in den Verträgen einen Vorteil zu verschaffen. Insbesondere Gewährleistungsbestimmungen und Sicherheiten für Sonderwünsche sind davon betroffen. Bauträgerverträge sollten daher nicht ungeprüft unterschrieben werden. Auch hier ist eine rechtliche Beratung vorab und während des Bauprozesses von Vorteil. Wir bieten eine Rundumbegleitung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Bauträgerprojekten.

Kontaktieren Sie uns

FRIMMEL | ANETTER | SCHAAL Rechtsanwälte GmbH & Co KG

Fleischmarkt 9/4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Tel.: +43 463 50 00 02
Fax: +43 463 50 00 024
E-Mail:
Web: www.rechtdirekt.at