Due Diligence

Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie muss im Vorfeld der Akquisition das Vertragsobjekt geprüft werden. Dabei muss eine „gebotene Sorgfalt“ angewandt werden, die man als „Due Diligence“ bezeichnet. Bei Immobilien beinhalten diese Prüfungen eine Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken – Analyse sowie eine möglichst exakte Bewertung des gewünschten Kaufobjekts. Dabei werden beispielsweise Bilanzen, finanzielle- und personelle Ressourcen sowie rechtliche und organisatorische Risiken oder Umweltlasten miteinbezogen.

Ein wesentlicher Begriff im Rahmen von Due Diligence Prüfungen ist der des „Dealbreakers“. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, die vom Kauf der Immobilie abraten lassen. Diese werden vom Prüfer aufgesucht und können zu Preisminderungen oder sogar zum Abbruch der Vertragsverhandlungen führen (beispielsweise Altlasten, die an einem Grundstück haften).

Die Prüfung selbst wird immer den Bedürfnissen des jeweiligen Käufers angepasst und kann in folgende Analysebereiche unterteilt werden:

  • Financial Due Diligence Prüfung
  • Legal Due Diligence Prüfung
  • Tax Due Diligence Prüfung
  • Technical/Environmental Due Diligence Prüfung

Es zeigt sich, dass solche Prüfungen sehr umfangreich und auch kompliziert sein können. Daher können Sie diese mit gutem Gewissen in die Hände von Spezialisten legen.

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