Vertretung in Gerichts- und Schlichtungsstellenverfahren
Im Gegensatz zu Verfahren vor den Gerichten, insbesondere den Bezirks- und Landesgerichten, handelt es sich bei einer Schlichtungsstelle um eine Einrichtung, die Streitfälle außergerichtlich behandelt. Ist in einer Gemeinde eine Schlichtungsstelle eingerichtet, so kann ein Verfahren, beispielsweise über eine Mietzinserhöhung oder über die Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten erst zu Gericht gebracht werden, wenn vorher die Schlichtungsstelle damit beschäftigt wurde. Das gilt außerdem für andere außerstreitige Mietrechtsangelegenheiten, wie insbesondere die Überprüfung des Hauptmietzinses, nicht jedoch für Kündigungen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so hat die Schlichtungsstelle eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Bei Einwendungen gegen diese Entscheidung kann seitens der Beteiligten innerhalb von vier Wochen das Gericht angerufen werden. Auch in Klagenfurt gibt es eine Schlichtungsstelle.
Sowohl vor einer solchen, als auch vor Gericht kann man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Dies ist meist ratsam, teilweise sogar erforderlich, um seine Rechte wirksam, form- und fristgerecht durchsetzen zu können.
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