Bagatellhafte Umgestaltung – Der Begriff nach § 16 Abs 2 WEG
§16 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts. Nach Abs 2 ist der Wohnungseigentümer unter gewissen Voraussetzungen zu Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt auf seine Kosten berechtigt. Manche Umgestaltungen sind genehmigungsbedürftig, bloß bagatellhafte Änderungen werden von der Bestimmung allerdings nicht erfasst. Wann liegt „Bagatellhaftigkeit“ vor und was ergibt sich aus der Rechtsprechung [...]