Haftung des Immobilienmaklers bei Doppeltätigkeit
In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass ein Immobilienmakler für beide Parteien tätig wird. Das bedeutet, er muss eine Immobilie im Interesse des Vermieters/Verkäufers vermieten bzw. verkaufen und gleichzeitig dem Mieter/Käufer ein passendes sowie für diesen erschwingliches Objekt vermitteln. Dass er sich hier in einem Spannungsfeld bewegt, ist geradezu vorhersehbar. Doch was ist [...]