JA/NEIN/VIELLEICHT – Das Virus im Bestandsrecht
Während in Deutschland nach rechtlichen Möglichkeiten (lesen Sie dazu unseren Beitrag zum Wegfall der Geschäftsgrundlage in Deutschland Immobilien - Frimmel I Anetter Rechtsanwälte GMBH (immobilienrecht-klagenfurt.at) zur Lösung des Corona-bedingten Konflikts im Bestandsrecht gesucht wird, hat das österreichische ABGB die Risikonorm des § 1104 parat, wonach im Seuchenfall das wirtschaftliche Nutzungsrisiko auf den Vermieter übergeht. [...]